Nachschlagen
Glossar
Jeder Eintrag erklärt einen Begriff der BU-Versicherung mit einem konkreten Beispiel — kurz genug zum Nachschlagen, genau genug, um damit zu arbeiten.
Der Zeitraum, für den eine Gesundheitsfrage im Antrag gilt — nur was in diesen Zeitraum fällt, muss angegeben werden.
Eine Vertragsklausel, mit der der Versicherer auf einen anderen zumutbaren Beruf verweisen darf, statt zu zahlen — gute Tarife verzichten darauf.
Die gesetzliche Pflicht, vor Vertragsschluss alle Fragen des Versicherers wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten (§ 19 VVG).
Ein Zusatzbaustein der BU-Versicherung, der bereits bei länger andauernder Arbeitsunfähigkeit (Krankschreibung) eine zeitlich begrenzte Rente zahlt.
Eine Vertragsklausel, die ein benanntes Risiko — etwa ein Gelenk oder eine Erkrankung — vom Versicherungsschutz ausnimmt; alles andere bleibt versichert.
Der Versicherungsfall der BU-Versicherung: Wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich dauerhaft zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann, gilt als berufsunfähig.
HIS (Hinweis- und Informationssystem)
Das gemeinsame Auskunftssystem der deutschen Versicherer, in dem u. a. erschwerte Annahmen und Ablehnungen vermerkt werden können.
Das Recht des Versicherers, die Leistung einzustellen, wenn die versicherte Person tatsächlich einen anderen, gleichwertigen Beruf ausübt.
Die spätere Überprüfung einer anerkannten Berufsunfähigkeit durch den Versicherer — mit der Beweislast auf seiner Seite, solange das Anerkenntnis unbefristet war.
Das vertraglich garantierte Recht, die BU-Rente bei bestimmten Anlässen ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.
Die Annahme eines Antrags zu den regulären Bedingungen des Tarifs — ohne Risikozuschlag und ohne Ausschlussklausel.
Der Zeitraum, für den die Berufsunfähigkeit voraussichtlich bestehen muss — mit der Sechs-Monats-Fiktion als wichtigstem Baustein guter Bedingungen.
Die anonyme Vorab-Prüfung eines Falls durch die Risikoprüfung mehrerer Versicherer — ohne Antrag, ohne Namensnennung, ohne HIS-Eintrag.
Ein Aufschlag auf den Beitrag, mit dem der Versicherer ein erhöhtes Risiko einpreist — der Schutz bleibt dafür vollständig erhalten.
Die Rechte des Versicherers bei verletzter Anzeigepflicht: Er kann sich je nach Verschulden vom Vertrag lösen — im schlimmsten Fall rückwirkend und ohne Leistung.
Die vorläufige Ablehnung eines Antrags mit der Möglichkeit, ihn nach Ablauf einer Frist oder nach Abschluss einer Behandlung erneut zu stellen.