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Abfragezeitraum

Kurzdefinition

Der Zeitraum, für den eine Gesundheitsfrage im Antrag gilt — nur was in diesen Zeitraum fällt, muss angegeben werden.

Jede Gesundheitsfrage in einem BU-Antrag gilt für einen bestimmten Zeitraum — den Abfragezeitraum. Üblich sind mehrere Jahre für ambulante Behandlungen und Beschwerden sowie längere Zeiträume für stationäre Aufenthalte und Operationen; die genauen Fristen legt jeder Versicherer in seinem Antrag selbst fest, und sie unterscheiden sich spürbar.

Der Abfragezeitraum ist deshalb so wichtig, weil er die Grenze der Anzeigepflicht bestimmt: Was innerhalb des Zeitraums liegt, muss angegeben werden — vollständig und unabhängig davon, wie harmlos es wirkt. Was außerhalb liegt und keine laufende Behandlung mehr nach sich zieht, gehört nicht in den Antrag. Es gibt keine Pflicht, dem Versicherer mehr zu erzählen, als er fragt.

Ein Beispiel: Ein Antrag fragt nach ambulanten Behandlungen der letzten fünf Jahre. Eine Antragstellerin hatte vor sieben Jahren eine Physiotherapie-Serie wegen Rückenverspannungen — seitdem nichts mehr. Diese Behandlung gehört nicht in diesen Antrag. Hätte derselbe Versicherer einen Zehn-Jahres-Zeitraum gewählt, wäre sie anzugeben. Gleicher Sachverhalt, unterschiedliche Antwortpflicht — allein wegen des Abfragezeitraums.

Daraus ergeben sich zwei praktische Konsequenzen. Erstens: Der Wortlaut jeder einzelnen Frage zählt. „Behandlungen in den letzten 5 Jahren“ ist etwas anderes als „Beschwerden in den letzten 5 Jahren“ — Beschwerden können auch ohne Arztbesuch bestanden haben und trotzdem anzugeben sein. Zweitens: Die Wahl des Versicherers kann über die Angabepflicht entscheiden. Wer eine Vorgeschichte hat, die bei einem Anbieter gerade außerhalb des Zeitraums liegt und beim anderen innerhalb, hat unterschiedlich komplizierte Anträge vor sich.

Genau solche Unterschiede sichtbar zu machen, ist eine der Aufgaben der Risikovoranfrage: Sie klärt vorab, bei welchem Versicherer deine Historie wie behandelt wird — bevor du dich mit einem Antrag festlegst. Wichtig bleibt: Innerhalb des Zeitraums wird nie selektiert oder beschönigt. Die Grenze zieht der Zeitraum, nicht der Wunsch nach einem sauberen Antrag.

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