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Deutsches BU-FachportalBerufsunfähigkeit verstehenRisikovoranfrage

Teilzeitklausel

Kurzdefinition

Eine Vertragsklausel, die den Nachweis der Berufsunfähigkeit für Teilzeitbeschäftigte erleichtert, ohne sie ist die 50-Prozent-Schwelle für sie deutlich schwerer zu erreichen als für eine Vollzeitkraft.

Die Teilzeitklausel gehört zu den Bedingungen, die kaum jemand kennt, bis sie im Ernstfall darüber entscheidet, ob eine Rente überhaupt fließt. Der Grund ist eine Rechenlogik, die Teilzeitbeschäftigte ohne diese Klausel strukturell benachteiligt.

Berufsunfähig im Sinne der klassischen BU-Bedingungen ist, wer die zuletzt ausgeübte Tätigkeit voraussichtlich dauerhaft zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann (mehr dazu im Eintrag Berufsunfähigkeit). Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden reicht dafür ein Leistungsverlust auf unter 20 Stunden. Bei einer Teilzeitstelle mit 20 Wochenstunden müsste die verbleibende Arbeitskraft dagegen auf unter 10 Stunden sinken, für dieselbe Erkrankung eine deutlich höhere Hürde, obwohl beide denselben Beitrag zahlen.

Die Teilzeitklausel korrigiert das über eine sogenannte Günstigerprüfung: Der Versicherer bewertet neben der beruflichen auch die private Zeitverwendung, etwa für kindergeldberechtigte Kinder oder pflegebedürftige Angehörige, und legt am Ende die für die versicherte Person günstigere Betrachtung zugrunde.

Ein Beispiel: Eine Erzieherin arbeitet acht Stunden täglich. Ohne Teilzeitklausel wird sie erst berufsunfähig, wenn sie weniger als vier Stunden leisten kann. Reduziert sie später aus familiären Gründen auf vier Stunden, sinkt die Schwelle mit einer guten Klausel nicht automatisch auf zwei Stunden mit, sondern bleibt an ihrer bisherigen, höheren Arbeitszeit orientiert.

Genau hier unterscheiden sich Versicherer erheblich, und das lohnt einen genauen Blick ins Bedingungswerk. Ab wie vielen Wochenstunden jemand überhaupt als teilzeitbeschäftigt gilt, ist nicht einheitlich geregelt, verbreitet ist eine Grenze bei etwa 30 Wochenstunden. Manche Tarife stellen bei freiwilliger Stundenreduktion während der Laufzeit, etwa für eine bessere Work-Life-Balance, weiterhin auf die höchste jemals vertraglich vereinbarte Arbeitszeit ab. Andere passen die Bewertung sofort an die neue, geringere Stundenzahl an, mit spürbaren Folgen für den späteren Leistungsanspruch. Und nicht jeder Tarif enthält die Klausel überhaupt.

Praktisch relevant ist das für alle, die dauerhaft in Teilzeit arbeiten, aber auch für alle, bei denen eine Reduktion absehbar ist, etwa durch Familienplanung oder die Pflege naher Angehöriger. Wer beim Abschluss bereits weiß, dass sich die Arbeitszeit später ändern könnte, sollte das offen ansprechen und die Klausel gezielt vergleichen lassen, statt sich auf eine Standardformulierung zu verlassen.

Welche Anbieter eine wirksame Teilzeitklausel bieten und wie sie im Einzelnen formuliert ist, klärt am zuverlässigsten die anonyme Risikovoranfrage, bevor ein Antrag gestellt wird.

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