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Berufsunfähigkeit

Kurzdefinition

Der Versicherungsfall der BU-Versicherung: Wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich dauerhaft zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann, gilt als berufsunfähig.

Berufsunfähigkeit ist der zentrale Begriff der BU-Versicherung — und er bedeutet etwas anderes, als viele erwarten. Berufsunfähig ist nach den marktüblichen Bedingungswerken, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich dauerhaft — üblicherweise für mindestens sechs Monate — zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann.

Drei Elemente verdienen Aufmerksamkeit. Erstens: Es zählt dein konkreter Beruf, nicht irgendeine Arbeit. Eine Chirurgin, die wegen eines Handtremors nicht mehr operieren kann, ist berufsunfähig — auch wenn sie theoretisch als Gutachterin arbeiten könnte (sofern der Tarif auf die abstrakte Verweisung verzichtet). Zweitens: Die 50-Prozent-Schwelle bezieht sich nicht nur auf die Arbeitszeit, sondern auch auf das Arbeitsergebnis — wer zwar noch acht Stunden anwesend sein könnte, aber eine prägende Kerntätigkeit des Berufs nicht mehr ausführen kann, kann trotzdem berufsunfähig sein, weil kein sinnvolles Arbeitsergebnis mehr entsteht. Drittens: „Voraussichtlich dauerhaft“ heißt eine ärztliche Prognose über den Sechs-Monats-Zeitraum — nicht endgültige Aussichtslosigkeit. Wichtig ist hier die sogenannte Fiktion in guten Bedingungswerken: Besteht die Beeinträchtigung sechs Monate ununterbrochen, gilt sie rückwirkend als dauerhaft — ohne dass ein Arzt die Zukunft vorhersagen muss (siehe Prognosezeitraum).

Der Kontrast zur staatlichen Absicherung macht die Bedeutung greifbar: Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente fragt nicht nach deinem Beruf, sondern danach, ob du irgendeine Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes noch mindestens sechs beziehungsweise drei Stunden täglich ausüben kannst. Wer seinen Beruf verliert, aber theoretisch noch sechs Stunden irgendetwas arbeiten könnte, bekommt: nichts. Die private BU-Versicherung setzt genau an dieser Lücke an — sie versichert den Beruf, nicht die bloße Restarbeitskraft.

Ein Beispiel: Ein Fliesenleger mit schwerem Bandscheibenschaden kann keine Fliesen mehr verlegen, aber theoretisch an einer Pforte sitzen. Gesetzlich gilt er nicht als erwerbsgemindert; seine BU-Versicherung dagegen zahlt, weil sein Beruf zu mehr als der Hälfte nicht mehr ausübbar ist.

Ob und wie leicht du an diesen Schutz kommst, entscheidet die Risikoprüfung — und bei Vorerkrankungen die richtige Reihenfolge: erst die anonyme Risikovoranfrage, dann der Antrag.

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