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Zurückstellung

Kurzdefinition

Die vorläufige Ablehnung eines Antrags mit der Möglichkeit, ihn nach Ablauf einer Frist oder nach Abschluss einer Behandlung erneut zu stellen.

Eine Zurückstellung ist das „Jetzt nicht“ der Risikoprüfung: Der Versicherer lehnt den Antrag nicht endgültig ab, nimmt ihn aber auch nicht an — er stellt die Entscheidung zurück, bis sich der Sachverhalt geklärt hat. Typische Anlässe sind laufende Behandlungen, eine noch nicht abgeschlossene Diagnostik, ein zu kurzer Abstand zu einer Operation oder eine Erkrankung, deren Verlauf sich erst zeigen muss.

Der Unterschied zur Ablehnung ist wichtig: Eine Zurückstellung sagt nicht „dieses Risiko versichern wir nicht“, sondern „dieses Risiko können wir noch nicht bewerten“. Nach Ablauf der genannten Frist — oder nach Abschluss der Behandlung — kann der Antrag erneut gestellt werden, oft mit guten Aussichten, wenn der Verlauf positiv war.

Als Strategie ist die Zurückstellung trotzdem eher ein Notnagel. Denn während der Wartezeit bist du ungeschützt — und jede neue Diagnose, die in dieser Zeit dazukommt, verschlechtert die Ausgangslage für den nächsten Anlauf. Bietet ein Versicherer als Alternative eine Annahme mit Ausschlussklausel an — bei psychischen Vorerkrankungen ist das inzwischen sehr verbreitet —, ist das meist der bessere Weg: Der Schutz für alles außerhalb des Ausschlusses beginnt sofort, und dein übriger Gesundheitszustand ist eingefroren.

Ein Beispiel: Eine Interessentin befindet sich in laufender Psychotherapie und beantragt eine BU-Versicherung. Der Versicherer stellt zurück, mit dem Hinweis, nach Therapieende erneut anzufragen. Zwei Jahre nach Abschluss der Therapie, beschwerdefrei, sieht die Ausgangslage völlig anders aus — jetzt sind je nach Diagnose und Anbieter Annahmen bis hin zur Normalannahme realistisch.

Praktisch relevant sind zwei Punkte. Erstens: Auch eine Zurückstellung gehört zu den Ereignissen, nach denen spätere Anträge fragen — „Wurde ein Antrag bereits abgelehnt oder zurückgestellt?“ ist eine Standardfrage, und sie ist wahrheitsgemäß zu beantworten. Eine Zurückstellung nach echtem Antrag begleitet dich also. Zweitens: Genau deshalb sollte die Frage, ob ein Antrag gerade zurückgestellt würde, vor dem Antrag geklärt werden — per anonymer Risikovoranfrage. Kommt dort das Votum „Zurückstellung“, hat das keine Folgen: kein Eintrag, keine anzeigepflichtige Vorgeschichte, und du weißt trotzdem, woran du bist und wann sich ein neuer Anlauf lohnt.

Im Selbstcheck dieses Portals führt eine laufende Behandlung übrigens bewusst zum Ergebnis „derzeit kein Angebot“: Die Erfahrung zeigt, dass ein Antrag in dieser Lage fast immer zurückgestellt würde — der bessere Weg ist dann, den Abschluss der Behandlung abzuwarten.

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