Zum Inhalt springen

Rücktritt und Anfechtung

Kurzdefinition

Die Rechte des Versicherers bei verletzter Anzeigepflicht: Er kann sich je nach Verschulden vom Vertrag lösen — im schlimmsten Fall rückwirkend und ohne Leistung.

Rücktritt und Anfechtung sind die schärfsten Folgen einer verletzten Anzeigepflicht — und der Grund, warum vollständige Angaben im Antrag kein Formalismus sind. Die Grundregeln stehen in §§ 19 ff. VVG; die Fristen regelt § 21 VVG.

Vereinfacht gestuft: Bei vorsätzlich oder grob fahrlässig falschen Angaben kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten — der Schutz entfällt, im Leistungsfall wird nicht gezahlt. Bei einfacher Fahrlässigkeit kommen mildere Folgen in Betracht, etwa Kündigung oder eine rückwirkende Vertragsanpassung: Der Vertrag wird so gestellt, wie er bei richtigen Angaben zustande gekommen wäre — zum Beispiel mit Ausschlussklausel oder Zuschlag. Bei arglistiger Täuschung — also dem bewussten Verschweigen, um den Vertrag zu bekommen — kann der Versicherer den Vertrag anfechten; dann gilt er als von Anfang an nichtig.

Die Fristen sind der Punkt, den viele unterschätzen: Die Rechte des Versicherers erlöschen regulär fünf Jahre nach Vertragsschluss, bei Vorsatz und Arglist erst nach zehn Jahren (§ 21 Abs. 3 VVG). Wer beim Antrag täuscht, trägt das Risiko also ein Jahrzehnt mit sich — und die Prüfung findet genau dann statt, wenn Leistungen beantragt werden und der Versicherer mit Einwilligung die Behandlungshistorie einsehen darf. Ein sicherer Hafen für Täuschende ist die Frist übrigens nicht: Wer den Leistungsantrag gezielt hinauszögert, bis die zehn Jahre abgelaufen sind, kann den Anspruch nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) trotzdem verlieren — so entschieden vom OLG Braunschweig (Beschluss vom 11.10.2023, 11 U 316/21; die Revision dagegen hat der BGH nicht zugelassen).

Ein Beispiel: Ein Versicherter verschweigt im Antrag eine dokumentierte psychotherapeutische Behandlung. Sieben Jahre später beantragt er BU-Leistungen wegen einer Depression. Der Versicherer rekonstruiert die Historie, stellt die Täuschung fest und ficht den Vertrag an — sämtliche Beiträge waren umsonst, die Rente entfällt, und der gescheiterte Leistungsfall belastet jede künftige Absicherung.

Die Umkehrung gilt aber auch, und sie ist die eigentliche Botschaft: Wer vollständig und richtig angegeben hat, steht im Leistungsfall auf festem Boden. Dem Versicherer stehen Rücktritt und Anfechtung dann schlicht nicht zu — die saubere Selbstauskunft beim Antrag ist die beste Versicherung der Versicherung. Genau deshalb beginnt seriöse BU-Beratung bei der Aufbereitung der Angaben, nicht beim Tarifvergleich.

← Alle Begriffe im Glossar