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Risikovoranfrage

Kurzdefinition

Die anonyme Vorab-Prüfung eines Falls durch die Risikoprüfung mehrerer Versicherer — ohne Antrag, ohne Namensnennung, ohne HIS-Eintrag.

Die Risikovoranfrage ist eine Vorab-Prüfung: Ein Makler legt den Fall einer Interessentin oder eines Interessenten — Gesundheitsdaten, Beruf, gewünschte Absicherung — der Risikoprüfung eines oder mehrerer Versicherer vor, ohne dass ein Antrag gestellt wird und ohne dass der Name der Person genannt wird. Zurück kommt ein Votum: Normalannahme, Risikozuschlag, Ausschlussklausel, Zurückstellung oder Ablehnung.

Der Wert der Voranfrage liegt in dem, was sie vermeidet. Ein echter Antrag, der abgelehnt oder nur erschwert angenommen wird, kann Spuren hinterlassen: einen möglichen Eintrag im Hinweis- und Informationssystem der Versicherer (HIS) und — praktisch noch gewichtiger — eine Vorablehnung, nach der fast jeder künftige Antrag ausdrücklich fragt und die dann wahrheitsgemäß angegeben werden muss. Die anonyme Voranfrage erzeugt nichts davon: kein Antrag, kein Eintrag, keine anzeigepflichtige Vorgeschichte.

Ein Beispiel: Eine Büroangestellte mit Kniearthrose in beiden Knien und Bergsport als Hobby will wissen, ob sie überhaupt versicherbar ist. Statt auf gut Glück zu beantragen, läuft eine Voranfrage — Ergebnis: Annahme mit Ausschluss der Kniegelenke, ohne Zuschlag für den Sport. Erst mit diesem Wissen fällt die Entscheidung für den echten Antrag, der dann genau so angenommen wird.

Wichtig sind auch die Grenzen: Die Voranfrage ersetzt nicht die Anzeigepflicht beim späteren Antrag, sie garantiert keinen Abschluss — die endgültige Annahme steht unter dem Vorbehalt der abschließenden Prüfung — und ihre Voten altern, weil sich Annahmerichtlinien ändern. Ein Anspruch auf Bearbeitung besteht ebenfalls nicht: Bei sehr umfangreichen oder widersprüchlichen Unterlagen kann ein Versicherer die anonyme Prüfung auch verweigern — die Qualität der Aufbereitung entscheidet mit. Bei protokollbasierten Prüfverfahren erklären sich Versicherer nach meiner Erfahrung für 14 Tage an ihre Gesamtentscheidung gebunden; ein gutes Ergebnis sollte also zeitnah genutzt werden.

Als Privatperson bekommst du anonyme Risikoeinschätzungen in aller Regel nicht — Versicherer geben sie nur gegenüber Vermittlern ab. Das ist der Grund, warum dieser Weg über einen Makler läuft, und der Kern dessen, was dieses Portal anbietet. Präzise heißt „anonym“ dabei: anonym gegenüber dem Versicherer. Der Makler selbst muss dich nach dem Geldwäschegesetz identifizieren und kennt Name, Geburtsdatum und Anschrift — eingereicht werden diese Daten bei der Voranfrage aber nicht.

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