Online-Marketing-Managerin, 30, ein Protokoll, drei verschiedene Urteile
- Morbus Crohn
- Risikozuschlag
- Agoraphobie
- Ausschlussklausel
- chronische Erkrankung
- Nachversicherungsgarantie
Der Fall in Kürze
Eine Online-Marketing-Managerin, 30, erhielt in einem einzigen Prüfprotokoll drei verschiedene Urteile: 75 Prozent Risikozuschlag für einen seit Jahren bekannten, gut kontrollierten Morbus Crohn, eine eng gefasste Ausschlussklausel für das linke Kniegelenk nach altem Schienbeinbruch, die nach zwei beschwerdefreien Jahren erneut geprüft werden kann, und Normalannahme für die Agoraphobie. Zusätzlich wurden die Nachversicherungs- und die Ausbaugarantie gestrichen. Eine chronische Darmerkrankung wiegt in der Risikoprüfung also schwerer als eine abgeschlossene Angsterkrankung, und ein Votum besteht aus mehr als der Prozentzahl.
Dieser Fall ist anonymisiert und wird mit Einverständnis der betroffenen Person veröffentlicht. Ein Einzelfall lässt sich nicht auf andere Konstellationen übertragen.
Ausgangslage
Eine 30-jährige Online-Marketing-Managerin wollte eine BU-Rente von rund 2.200 Euro im Monat absichern. Drei Themen standen in ihren Unterlagen: ein Morbus Crohn, also eine chronisch-entzündliche Darmerkrankung, eine Agoraphobie und ein alter Schienbeinbruch mit Beteiligung des linken Kniegelenks. Dazu ein Heuschnupfen. Ihre Sorge galt vor allem der Angsterkrankung, weil sie überall gelesen hatte, dass Versicherer bei der Psyche am härtesten sind.
Vorgehen
Zum Morbus Crohn verlangte der Versicherer einen ärztlichen Bericht und einen eigenen Fragebogen zu den Verdauungsorganen. Im ersten Protokoll stand zu dieser Diagnose deshalb noch gar kein Votum, während Agoraphobie und Heuschnupfen bereits mit Normalannahme bewertet waren. Die Antworten im Fragebogen waren durchweg günstig: Die Erkrankung war nicht erst kürzlich festgestellt worden, es war keine Operation geplant oder erfolgt, es gab keinen ungewollten Gewichtsverlust und keine Begleitentzündungen an anderen Organen. Fünf Wochen später, nach vollständiger Einreichung der Unterlagen, kam die abschließende Entscheidung.
Ergebnis
Im abschließenden Protokoll standen drei verschiedene Urteile nebeneinander. Für den Morbus Crohn ein Risikozuschlag von 75 Prozent auf den Beitrag. Für den Schienbeinbruch ein eng gefasster Ausschluss des linken Kniegelenks, der zwei Jahre nach Behandlungs- und Beschwerdefreiheit erneut geprüft werden kann. Und für die Agoraphobie, die ihr die größte Sorge gemacht hatte: Normalannahme, ebenso für den Heuschnupfen. Dazu kam ein vierter Punkt, der sich leicht überlesen lässt: In Abänderung der Bedingungen wurden die Nachversicherungs- und die Ausbaugarantie sowie die Sonderregelung für Studenten und Berufseinsteiger ausgeschlossen. Die Rentenhöhe war finanziell angemessen.
Lehre
Versicherer bewerten nicht Menschen, sondern einzelne Risiken, und sie tun das erstaunlich differenziert. Ausgerechnet die Angsterkrankung kostete hier nichts, während die gut kontrollierte, seit Jahren bekannte Darmerkrankung den Beitrag deutlich verteuerte: Chronisch heißt für einen Versicherer lebenslang, auch wenn es der betroffenen Person gerade gut geht. Wichtig ist der Unterschied zwischen Zuschlag und Ausschluss. Ein Zuschlag kostet Geld, lässt den Schutz aber inhaltlich unangetastet. Ein Ausschluss kostet nichts und nimmt dafür ein Risiko heraus. Der dritte Hebel wird dabei fast immer übersehen: Ein Versicherer kann auch Optionen streichen. Genau das ist hier geschehen. Ohne Nachversicherungsgarantie lässt sich die Rente später nicht mehr ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen, und bei einer chronischen Erkrankung wiegt das über die Jahre schwer. Ein Votum besteht deshalb aus mehr als der Prozentzahl am Ende.