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Die anonyme Risikovoranfrage: So funktioniert sie wirklich

Maximilian D. Arnschink · Aktualisiert am · 8 Minuten Lesezeit

Kurzantwort

Bei einer anonymen Risikovoranfrage schildert ein Makler deinen Fall mehreren Versicherern parallel, mit allen Gesundheits- und Berufsdaten, nur eben ohne deinen Namen. Die Risikoprüfer antworten mit einem konkreten Votum, etwa Normalannahme, Zuschlag oder Ausschluss. Ein Eintrag im HIS entsteht dabei nicht, spätere Anträge bleiben unbelastet. Als Privatperson bekommst du solche Einschätzungen übrigens gar nicht erst. Und was bei dir herauskäme, lässt sich vorher schlecht raten; das zeigt erst die Anfrage selbst.

Was die Voranfrage ist und was nicht

Eine anonyme Risikovoranfrage ist die Probe aufs Exempel, bevor es ernst wird. Dein Fall geht an die Risikoprüfer mehrerer Versicherer, mit denselben Gesundheitsfragen und derselben Sorgfalt wie bei einem echten Antrag. Nur zwei Dinge fehlen: dein Name und der Antrag selbst. Es wird also nichts abgeschlossen und nichts registriert. Was du stattdessen bekommst, ist die Antwort auf die Frage, die eigentlich vor jedem Abschluss stehen sollte. Wer würde mich nehmen, und zu welchen Bedingungen?

Das Gegenstück dazu wäre der Antrag „auf gut Glück“. Von dem rate ich ab. Warum, steht im nächsten Abschnitt.

Warum die Anonymität so wichtig ist

Ein echter Antrag hinterlässt Spuren. Wird er abgelehnt oder nur zu erschwerten Bedingungen angenommen, kann das im Hinweis- und Informationssystem der Versicherer (HIS) vermerkt werden. Schwerer wiegt aus meiner Sicht aber etwas anderes: Fast jeder Antrag fragt ausdrücklich danach, ob frühere Anträge abgelehnt, zurückgestellt oder erschwert angenommen wurden. Wer dort einmal Ja sagen muss, muss es nach § 19 VVG bei jedem weiteren Antrag wieder tun, wahrheitsgemäß, ein Antragsleben lang. Das lässt sich nicht zurückdrehen.

Die anonyme Voranfrage umgeht dieses Risiko vollständig. Wo kein Antrag ist, gibt es auch keine Ablehnung, die irgendwo vermerkt oder später angegeben werden müsste. Du lässt erst prüfen und stellst den echten Antrag dann gezielt dort, wo das Votum gut ausfällt.

So läuft die Anfrage konkret ab

Am Anfang steht Fleißarbeit, die Aufbereitung. Welche Diagnosen gab es, wann, mit welchem Status? Welche Behandlungen, welche Medikamente? Dazu der Beruf, denn der bestimmt die Einstufung mit. Erst danach legen wir gemeinsam die Eckdaten der gewünschten Absicherung fest, also Endalter, Rentenhöhe, Dynamik und eventuelle Zusatzbausteine.

Je präziser dieses Bild, desto belastbarer die Voten. Lücken füllen Risikoprüfer im Zweifel zu deinen Lasten. Bagatellisieren hilft allerdings genauso wenig, denn die Angaben müssen zu dem passen, was später in Antrag und Leistungsfall steht. Bei unklaren oder missverständlichen Einträgen in den Unterlagen kann eine kurze persönliche Stellungnahme an den Risikoprüfer erstaunlich viel bewirken. Vor dem Antrag hört der Versicherer nämlich noch zu; im Leistungsfall wäre die Interessenlage eine andere.

Ein Wort noch zu höheren Renten: Ab etwa 2.500 Euro Monatsrente ist nach meiner Erfahrung meist ein ärztliches Zeugnis fällig, also eine Reihe von Untersuchungen beim Hausarzt, dazu Einkommensnachweise. Kein Grund zur Sorge, nur einer für etwas mehr Vorlauf.

Dann geht der aufbereitete Fall an die Versicherer, deren Annahmepraxis zum Profil passt. Zurück kommen die Voten, von der Normalannahme über Zuschlag oder Ausschlussklausel bis zur Zurückstellung oder Ablehnung. Bei protokollbasierten Verfahren sind sie für 14 Tage verbindlich. Auf dieser Grundlage entscheidest du, wo der echte Antrag gestellt wird. Oder ob überhaupt.

Warum das nur über einen Makler geht

Versicherer geben anonyme Risikoeinschätzungen nur gegenüber Vermittlern ab. Als Privatperson bekommst du entweder gar keine Auskunft oder den freundlichen Hinweis, doch einfach einen Antrag zu stellen. Genau den willst du ja vermeiden. Dazu kommt ein zweiter Punkt, der in der Praxis oft den Ausschlag gibt: die Erfahrung in der Aufbereitung. Ob ein Befund beim Risikoprüfer als „ausgeheilt, beschwerdefrei“ ankommt oder als offene Baustelle, entscheidet regelmäßig über das Votum.

Zur Ehrlichkeit gehört an dieser Stelle eine Präzisierung. „Anonym“ heißt anonym gegenüber dem Versicherer, nicht gegenüber mir. Als Vermittler von Lebensversicherungen bin ich gesetzlich verpflichtet, dich zu identifizieren (§ 11 Geldwäschegesetz); Name, Geburtsdatum und Anschrift brauche ich also trotzdem. Entscheidend ist, was mit diesen Daten passiert. Nämlich nichts in Richtung Versicherer: Bei der Voranfrage werden sie schlicht nicht eingereicht. Der Versicherer sieht deinen Fall, aber nicht, wer du bist.

Die Grenzen, ehrlich benannt

Ein paar Dinge kann die Voranfrage nicht leisten, und die gehören genauso in diesen Artikel wie ihre Stärken.

Sie ersetzt keine vollständigen und wahrheitsgemäßen Angaben. Die Anzeigepflicht nach § 19 VVG gilt beim späteren Antrag uneingeschränkt, und im Leistungsfall darf der Versicherer mit deiner Einwilligung nach § 213 VVG bei Behandlern nachfragen.

Sie garantiert keinen Abschluss. Die endgültige Annahme steht immer unter dem Vorbehalt der abschließenden Prüfung.

Einen Anspruch auf Bearbeitung gibt es ebenfalls nicht. Bei sehr umfangreichen oder widersprüchlichen Unterlagen kann ein Versicherer die Bearbeitung einer anonymen Anfrage auch ablehnen. Ein Grund mehr, den Fall sauber aufzubereiten, statt Aktenberge zu schicken.

Und schließlich: Voten altern. Die Annahmepraxis wird durch eine Voranfrage nicht eingefroren. Wer ein gutes Ergebnis in der Hand hat, sollte es zeitnah nutzen.

Häufige Fragen

Sieht ein Versicherer später, dass ich eine Voranfrage gestellt habe?

Nein. Die Voranfrage läuft ohne deinen Namen, im Hinweis- und Informationssystem der Versicherer (HIS) entsteht kein Eintrag. Auch die übliche Antragsfrage nach früheren erschwerten oder abgelehnten Anträgen betrifft sie nicht, sie ist ja schlicht kein Antrag. Ein echter, abgelehnter Antrag wäre dagegen anzugeben.

Wie lange gilt das Ergebnis einer Voranfrage?

Kommt auf das Verfahren an. Bei protokollbasierten Risikoprüfungen erklären sich die Versicherer nach meiner Erfahrung für 14 Tage an ihre Gesamtentscheidung gebunden. Formlosere Voten sind eher eine Momentaufnahme der aktuellen Annahmepraxis. So oder so: zeitnah entscheiden, solange die Auskunft frisch ist.

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