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Wissenschaftlicher Mitarbeiter, 29, Kreislaufkollaps und 50 Prozent Zuschlag

Wissenschaftlicher Mitarbeiter · 29 Jahre ·

Der Fall in Kürze

Ein wissenschaftlicher Mitarbeiter, 29, mit mehrfach aufgetretener vasovagaler Synkope, also einem Kreislaufkollaps mit kurzer Ohnmacht, zuletzt innerhalb der vergangenen zwei Jahre, erhielt eine Annahme mit 50 Prozent Risikozuschlag auf die gesamte BU- Versicherung: kein Ausschluss, keine Einschränkung des Schutzes, aber ein um die Hälfte höherer Beitrag. Für den Versicherer zählt bei Synkopen die Wiederholungsgefahr, nicht die Schwere des einzelnen Ereignisses.

Dieser Fall ist anonymisiert und wird mit Einverständnis der betroffenen Person veröffentlicht. Ein Einzelfall lässt sich nicht auf andere Konstellationen übertragen.

Ausgangslage

Ein 29-jähriger wissenschaftlicher Mitarbeiter, reine Schreibtischtätigkeit, wollte eine BU-Rente von rund 2.500 Euro im Monat absichern. In seinen Unterlagen stand eine einzige Diagnose: eine vasovagale Synkope, also ein Kreislaufkollaps mit kurzer Ohnmacht, wie ihn viele Menschen einmal erleben. Nichts Chronisches, keine Medikamente, keine Operation.

Vorgehen

Die Risikoprüfung stellt dazu drei Fragen, und genau die entscheiden: ob der Beruf besondere Gefahren mit sich bringt, etwa das Führen von Fahrzeugen oder Maschinen, ob der Kollaps mehr als einmal aufgetreten ist und wann er zuletzt vorkam. Die Antworten wurden vollständig dokumentiert eingereicht: keine beruflichen Gefahren, aber mehrfach aufgetreten und zuletzt innerhalb der vergangenen zwei Jahre.

Ergebnis

Risikozuschlag von 50 Prozent auf die gesamte Berufsunfähigkeitsversicherung, kein Ausschluss, keine Ablehnung, volle Absicherung. Der Beitrag liegt damit um die Hälfte über dem Normalbeitrag. Das Votum gilt für den Hauptvertrag samt Zusatzbausteinen; die finanzielle Angemessenheit der Rente war unproblematisch.

Lehre

Eine einzelne, harmlos klingende Diagnose kann den Beitrag deutlich verteuern, wenn zwei Dinge zusammenkommen: Sie ist mehrfach aufgetreten und sie ist noch frisch. Beim Kreislaufkollaps ist das für den Versicherer eine Frage der Wiederholungsgefahr, nicht der Schwere. Wer in einer solchen Lage ist, sollte zweierlei wissen: Erstens ist ein Zuschlag kein schlechtes Ergebnis, der Schutz bleibt vollständig, es fehlt keine Klausel. Zweitens lohnt hier besonders der Vergleich mehrerer Voten, denn Zuschlagshöhen unterscheiden sich zwischen den Häusern erheblich.

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