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BU mit Übergewicht: Was der BMI wirklich auslöst

Maximilian D. Arnschink · Aktualisiert am · 11 Minuten Lesezeit

Kurzantwort

Übergewicht führt bei der BU-Versicherung selten zur Ablehnung, aber häufig zu einem Risikozuschlag. Leichtes Übergewicht ist meist unproblematisch, ab einem BMI von 30 beginnen die Zuschläge, ab 35 wird es schwierig. Wichtiger als die Zahl selbst sind die Begleiterkrankungen und der Verlauf — eine laufende Abnehmspritze führt eher zu einer Beobachtungsphase als zu einem Nachteil. Wo deine Grenze liegt, unterscheidet sich von Versicherer zu Versicherer erheblich.

Warum das Gewicht überhaupt eine Rolle spielt

Der Body-Mass-Index setzt das Körpergewicht ins Verhältnis zur Körpergröße: Gewicht in Kilogramm geteilt durch die Körpergröße in Metern zum Quadrat. Wer 1,80 Meter groß ist und 95 Kilogramm wiegt, kommt auf einen BMI von rund 29.

Für Versicherer ist dieser Wert kein Werturteil, sondern ein Rechenwert — und einer, der sich anders als viele Diagnosen sehr einfach erheben lässt: zwei Angaben im Antrag, fertig. Bewertet wird dabei nicht das Gewicht an sich, sondern was statistisch damit zusammenhängt: ein erhöhtes Risiko für Diabetes, Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Gelenkverschleiß, Schlafapnoe und Fettleber.

Die Einteilung, an der sich Versicherer orientieren

BMI Einordnung Was das für den Antrag meist bedeutet
unter 18,5 Untergewicht wird ebenfalls geprüft, oft mit Rückfragen nach der Ursache
18,5 – 24,9 Normalgewicht unauffällig
25 – 29,9 Übergewicht bei vielen Versicherern noch normale Annahme
30 – 34,9 Adipositas Grad I hier beginnen typischerweise die Zuschläge
35 – 39,9 Adipositas Grad II deutlich schwieriger, Ausschlüsse und Ablehnungen häufiger
ab 40 Adipositas Grad III Ablehnung wahrscheinlich

Diese Grenzen stammen aus der Medizin, nicht aus der Versicherungswirtschaft — jeder Versicherer legt in seinen Annahmerichtlinien selbst fest, wo für ihn die Schwelle liegt. Und genau hier liegt der Punkt, der über dein Ergebnis entscheidet: Die Unterschiede zwischen den Anbietern sind bei diesem Thema größer als bei fast jedem anderen. Beim selben BMI kann der eine normal annehmen und der nächste einen Aufschlag von einem Viertel des Beitrags verlangen.

Wie hoch fällt so ein Zuschlag aus?

Konkrete Zahlen lassen sich nicht versprechen, weil jeder Fall einzeln bewertet wird. Als Größenordnung aus Marktvergleichen: Bei einem BMI knapp über 30 reicht die Spanne von normaler Annahme bis zu einem Zuschlag von etwa einem Viertel des Beitrags. Im Bereich um 34 liegen Aufschläge von einem Viertel bis zur Hälfte im Rahmen des Üblichen. Jenseits von 37 sind Verdopplungen des Beitrags möglich — oder der Versicherer verlangt zunächst einen ärztlichen Bericht und entscheidet individuell.

Wichtig zur Einordnung: Ein Zuschlag ist die gute Nachricht. Er lässt deinen Schutz vollständig — anders als eine Ausschlussklausel, die einen ganzen Ursachenbereich herausnimmt. Wer die Wahl zwischen Zuschlag und Ausschluss hat, sollte den Zuschlag nehmen.

Der überraschende Alterseffekt

Hier kommt der Punkt, den fast niemand erwartet: Bei gleichem BMI zahlen jüngere Antragstellende oft mehr als ältere.

Die Logik dahinter ist nüchtern. Der Versicherer rechnet damit, dass Übergewicht über die Jahre Folgeerkrankungen begünstigt. Wer mit 25 abschließt, hat noch rund vier Jahrzehnte Vertragslaufzeit vor sich, in denen das eintreten kann. Wer mit 45 abschließt, nur noch halb so lange — also weniger Zeit, in der sich das Risiko verwirklicht. In Marktvergleichen führt derselbe BMI bei einer 25-jährigen Person deshalb regelmäßig zu einem höheren Aufschlag als bei einer 45-jährigen.

Daraus folgt aber ausdrücklich nicht, dass man warten sollte. Mit dem Alter kommen andere Diagnosen dazu — Rücken, Blutdruck, Gelenke — und die verschlechtern die Ausgangslage stärker, als der Alterseffekt beim Gewicht sie verbessert. Der beste Zeitpunkt bleibt: so früh wie möglich.

Begleiterkrankungen schlagen die Zahl

Zwei Menschen mit identischem BMI können völlig unterschiedliche Ergebnisse bekommen. Entscheidend ist, was sonst noch in der Akte steht:

  • Ohne Begleitdiagnosen: stabiler Blutdruck, unauffälliger Zuckerstoffwechsel, keine Gelenkbeschwerden, keine Fehlzeiten — hier bleibt es nach meiner Erfahrung meist beim reinen Zuschlag.
  • Mit Begleitdiagnosen: Diabetes Typ 2, behandlungsbedürftiger Bluthochdruck, Schlafapnoe, Fettleber, Kniearthrose — dann bewertet der Versicherer nicht mehr das Gewicht, sondern das Gesamtbild. Ausschlüsse und Ablehnungen werden deutlich wahrscheinlicher.

Für dich heißt das: Wer Übergewicht hat, sonst aber gesund ist, sollte genau das belegen können — mit aktuellen Werten statt mit Beteuerungen. Ein aktueller Blutdruck- und Laborwert ist in dieser Situation das stärkste Argument, das du liefern kannst.

Was zusätzlich abgefragt wird

Neben Größe und Gewicht fragen viele Anträge:

  • Gewichtsveränderungen im letzten Jahr — eine ungeklärte starke Abnahme ist für Versicherer ein Warnsignal, weil sie auf eine unentdeckte Erkrankung hindeuten kann
  • Blutdruckwerte, häufig mit einer Grenze um 140/90 mmHg
  • Medikamente zur Gewichtsreduktion und Verdauungshilfen
  • Leberwerte beziehungsweise eine diagnostizierte Fettleber

Alles davon musst du nach § 19 VVG wahrheitsgemäß angeben, wenn danach gefragt wird. Schönen lohnt nicht: Mit deiner Einwilligung darf der Versicherer im Leistungsfall nach § 213 VVG Auskünfte bei behandelnden Ärztinnen und Ärzten einholen — und Größe, Gewicht und Blutdruck stehen in nahezu jeder Akte.

Wenn du abnehmen willst: der richtige Weg

Eine kurzfristige Abnahme unmittelbar vor dem Antrag bringt wenig. Versicherer bewerten über Jahrzehnte, nicht über Monate — und fragen häufig ohnehin nach dem Gewichtsverlauf.

Der bessere Weg führt über den Vertrag selbst: Einige Versicherer sehen vor, dass ein Zuschlag später überprüft und reduziert oder gestrichen wird, wenn die Gewichtsabnahme dauerhaft belegt ist. Üblich sind dafür zwei ärztlich bestätigte Messwerte im Abstand von mindestens zwölf Monaten. Ob dein Anbieter das vorsieht, gehört vor dem Abschluss geprüft — es ist ein Unterschied, der über die Laufzeit viel Geld ausmacht.

Sonderfall Abnehmspritze

Seit einigen Jahren verändern verschreibungspflichtige Präparate mit GLP-1-Wirkstoffen das Thema — umgangssprachlich Abnehmspritzen. Verordnet werden sie bei Typ-2-Diabetes oder bei einem BMI über 30, teils schon ab 27, wenn eine Begleiterkrankung vorliegt. Für die BU-Risikoprüfung wirft das drei Fragen auf, die man kennen sollte.

Erstens: Die Verordnung bedeutet eine Diagnose. Wer eine solche Spritze bekommt, hat in aller Regel eine dokumentierte Adipositas-Diagnose in der Akte — oft mit BMI-Wert und Begleitbefunden. Viele denken „ich nehme nur ab“; in den Unterlagen steht eine Erkrankung.

Zweitens: Das Privatrezept schützt nicht. Zur reinen Gewichtsreduktion zahlen die gesetzlichen Kassen nicht — solche Mittel sind nach § 34 SGB V von der Erstattung ausgeschlossen. Die Verordnung läuft deshalb meist über ein Privatrezept und taucht in den Abrechnungsdaten der Krankenkasse nicht auf. In der Patientenakte der verordnenden Praxis steht sie trotzdem, und die wird nach § 630f BGB zehn Jahre aufbewahrt. Wer darauf setzt, dass „die Kasse davon nichts weiß“, übersieht genau das.

Drittens — und das ist die eigentliche Frage der Risikoprüfung: Hält das Ergebnis? Studien zeigen einen durchschnittlichen Gewichtsverlust um etwa 15 Prozent. Nach dem Absetzen kommen davon jedoch rund zwei Drittel wieder zurück, und die Abbruchquoten sind hoch — ein erheblicher Teil der Behandelten beendet die Therapie innerhalb weniger Jahre, meist wegen der Kosten von mehreren hundert Euro im Monat.

Für den Versicherer folgt daraus ein klarer Grundsatz: Ein kurzfristiger Gewichtsverlust ist kein dauerhafter Gewinn an Sicherheit. Bewertet wird nicht die Zahl auf der Waage am Antragstag, sondern der Verlauf.

In der Praxis heißt das:

  • Sehr kurze Anwendungsdauer — wenige Monate — führt eher zu einer vorübergehenden Zurückstellung. Der Versicherer will den weiteren Verlauf sehen. Das ist ausdrücklich keine schlechte Bewertung, sondern eine Beobachtungsphase.
  • Längere, komplikationsfreie Anwendung mit stabilem Verlauf kann sich dagegen positiv auswirken — vorausgesetzt, sie ist belegt.

Was dafür in die Unterlagen gehört: der medizinische Grund der Verordnung, Beginn und Dauer der Behandlung, die Dosierung, ein nachvollziehbarer Gewichtsverlauf über einen längeren Zeitraum, aufgetretene Nebenwirkungen und die begleitenden Änderungen bei Ernährung und Bewegung. Am stärksten wirkt ein aussagekräftiger Bericht der behandelnden Praxis, der genau das zusammenfasst.

Wer eine Abnehmspritze nimmt oder genommen hat, sollte den Antrag also nicht aus Sorge aufschieben — sondern die Unterlagen sammeln und den Fall vorab klären lassen.

Was der Fragebogen auf diesem Portal damit zu tun hat

Der kostenlose Fragebogen auf diesem Portal fragt Größe und Gewicht ab und berechnet daraus den BMI. Liegt er außerhalb des unauffälligen Bereichs, bekommst du das Ergebnis „eine Risikovoranfrage ist bei dir sinnvoll“ — und genau so ist es gemeint: nicht als Absage, sondern als Hinweis darauf, dass dein Fall eine Vorabklärung verdient, weil die Annahmerichtlinien hier so weit auseinandergehen.

Der Weg über die Voranfrage

Weil die Grenzwerte so unterschiedlich sind, ist der direkte Antrag hier besonders riskant: Eine Ablehnung muss bei späteren Anträgen angegeben werden — und du hättest sie beim richtigen Versicherer womöglich gar nicht bekommen.

Über die anonyme Risikovoranfrage lege ich deinen Fall mehreren Versicherern gleichzeitig vor, mit BMI, aktuellen Werten und Beruf, aber ohne deinen Namen. Zurück kommen verbindliche Aussagen — auch darüber, wie hoch der Zuschlag jeweils ausfiele. Erst dann entscheidest du, wo ein Antrag gestellt wird.

Typische Fehler

  • Gewicht schönen. Steht in jeder Akte. Der Aufwand lohnt nie.
  • Nur einen Versicherer fragen. Bei kaum einem Thema gehen die Richtlinien so weit auseinander.
  • Den Zuschlag als Kränkung nehmen. Er ist die Variante, bei der dein Schutz vollständig bleibt — sachlich die bessere Nachricht.
  • Wegen einer geplanten Abnahme warten. Der beste Vertrag ist der, der besteht. Abnehmen kannst du danach immer noch — und bei passendem Versicherer dann eine Neubewertung beantragen.

Häufige Fragen

Ab welchem BMI wird es teuer?

Leichtes Übergewicht bis etwa BMI 29 ist bei vielen Versicherern unproblematisch. Ab einem BMI von 30 beginnen typischerweise die Zuschläge, ab 35 wird es deutlich schwieriger, ab 40 sind Ablehnungen häufig. Das sind Anhaltspunkte, keine festen Grenzen: Jeder Versicherer legt seine Annahmerichtlinien selbst fest, und die gehen weit auseinander. Beim selben BMI kann ein Anbieter normal annehmen und der nächste einen spürbaren Zuschlag verlangen.

Warum soll ich als junger Mensch mehr zahlen als ein älterer?

Das überrascht viele, hat aber eine schlichte Logik: Der Versicherer rechnet damit, dass Übergewicht über die Zeit Folgeerkrankungen begünstigt. Wer mit 25 abschließt, hat noch vierzig Jahre Vertragsdauer vor sich, in denen das passieren kann — wer mit 45 abschließt, nur noch halb so lange. In Marktvergleichen führt derselbe BMI bei jüngeren Antragstellenden deshalb regelmäßig zu höheren Zuschlägen. Ein Grund zu warten ist das trotzdem nicht: Mit dem Alter kommen andere Diagnosen dazu.

Kann ich den Zuschlag später wieder loswerden?

Bei einigen Versicherern ja — aber nicht durch eine Absichtserklärung, sondern durch Nachweise. Üblich ist, dass zwei ärztlich bestätigte Messwerte im Abstand von mindestens zwölf Monaten vorgelegt werden müssen, die das niedrigere Gewicht dauerhaft belegen. Ob dein Versicherer diese Möglichkeit überhaupt vorsieht, gehört vor dem Abschluss geklärt: Manche prüfen auf Antrag neu, andere schreiben den Zuschlag für die gesamte Laufzeit fest.

Muss ich eine Abnehmspritze angeben?

Ja, wenn danach gefragt wird — und das ist inzwischen die Regel. Viele Anträge fragen ausdrücklich nach Medikamenten zur Gewichtsreduktion. Solche Präparate sind verschreibungspflichtig und damit dokumentiert; sie zu verschweigen wäre eine Anzeigepflichtverletzung. Die gute Nachricht: Eine laufende Behandlung führt nicht automatisch zu einem schlechteren Ergebnis. Bei sehr kurzer Anwendungsdauer stellen Versicherer den Antrag eher zurück und beobachten den Verlauf; ein über Monate stabiler, komplikationsfreier Verlauf kann sich sogar positiv auswirken.

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