Landwirtin in Ausbildung, 19, Endometriose mit Beschwerden im letzten Jahr
- Endometriose
- Nierenbeckenentzündung
- Normalannahme
- körperlicher Beruf
Der Fall in Kürze
Eine Landwirtin in Ausbildung, 19, mit Endometriose und Beschwerden innerhalb der letzten zwölf Monate sowie einer vollständig ausgeheilten Nierenbeckenentzündung erhielt eine Normalannahme über 1.500 Euro BU-Rente im Monat, ohne Ausschluss und ohne Zuschlag, trotz eines zu 80 Prozent körperlichen Berufs. Bewertet wurde nicht die Diagnose Endometriose selbst, sondern der dokumentierte Verlauf: keine Darmverwachsungen, keine Beteiligung anderer Organe, keine Operation.
Dieser Fall ist anonymisiert und wird mit Einverständnis der betroffenen Person veröffentlicht. Ein Einzelfall lässt sich nicht auf andere Konstellationen übertragen.
Ausgangslage
Eine 19-jährige Landwirtin mitten in der Ausbildung, ihre Tätigkeit ist zu rund 80 Prozent körperlich, wollte eine BU-Rente von 1.500 Euro im Monat absichern, dazu die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit. Zwei Angaben standen in ihren Unterlagen: eine Endometriose, deren Beschwerden zuletzt innerhalb der vergangenen zwölf Monate aufgetreten waren, und eine Nierenbeckenentzündung, die mehr als ein halbes Jahr zurücklag. Alles Übrige war unauffällig: keine Vorverträge, keine erschwerten Angebote anderer Gesellschaften, kein Nikotin, keine Sonderrisiken in Beruf, Sport oder Ausland. Ihre Sorge galt der Endometriose: eine chronische Erkrankung, die aktuell noch Beschwerden macht, dazu ein körperlich fordernder Beruf, den Versicherer ohnehin vorsichtig einstufen. Reicht das für einen Ausschluss oder einen Zuschlag?
Vorgehen
Beide Diagnosen wurden vollständig aufbereitet, mit allen Nachfragen, die die Risikoprüfung dazu stellt. Bei der Endometriose sind das vor allem die Komplikationen: Darmverwachsungen, Schmerzen im Mastdarmbereich, Auswirkungen auf andere Organe. Keine davon lag vor, und genau das war dokumentiert. Bei der Nierenbeckenentzündung zählte der Verlauf: einmalig aufgetreten, kürzer als zwei Monate, vollständig ausgeheilt, danach beschwerdefrei. Dazu kam die finanzielle Angemessenheitsprüfung, für die Brutto- und Nettoeinkommen des Vorjahres hinterlegt wurden. Die Risikoprüfung lief über ein dokumentiertes Prüfprotokoll mit allen Gesundheitsangaben; das Votum des Versicherers ist bei diesem Verfahren für 14 Tage verbindlich.
Ergebnis
Normalannahme. Beide Diagnosen wurden einzeln mit Normalannahme bewertet, die Endometriose ebenso wie die Nierenbeckenentzündung, und auch die Gesamtentscheidung für Berufsunfähigkeit lautete Normalannahme: keine Ausschlussklausel, kein Risikozuschlag, über die volle beantragte Rente von 1.500 Euro im Monat, beim angefragten Versicherer. Auch die finanzielle Angemessenheitsprüfung fiel positiv aus: Die gewünschte Rentenhöhe war trotz der Ausbildung möglich.
Lehre
Eine chronische Diagnose mit aktuellen Beschwerden bedeutet nicht automatisch Ausschluss oder Zuschlag, auch nicht in einem körperlichen Beruf. Bewertet wird nicht das Wort Endometriose, sondern der dokumentierte Verlauf dahinter: ob Komplikationen aufgetreten sind, ob andere Organe betroffen sind, ob operiert werden musste. Nach meiner Erfahrung entscheidet genau diese Ebene über das Votum, und sie lässt sich nur belegen, wenn die Angaben vollständig und geordnet vorliegen. Der zweite Punkt ist der Zeitpunkt: mitten in der Ausbildung, mit 19. Genau dann ist die Krankengeschichte am kürzesten, und ein Abschluss zum heutigen Gesundheitsstand hält diesen Stand für die gesamte Vertragslaufzeit fest. Wer wartet, bis aus der Diagnose eine Behandlungs- oder Operationsgeschichte geworden ist, verhandelt eine ganz andere Ausgangslage.