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Recruiterin, 33, Depression und trotzdem Normalannahme

Recruiterin · 33 Jahre ·

Der Fall in Kürze

Eine Recruiterin, 33, mit dokumentierter Depression erhielt eine Normalannahme über 2.800 Euro BU-Rente im Monat, ohne Ausschlussklausel und ohne Risikozuschlag. Ausschlaggebend war der Verlauf: keine weitere psychische Erkrankung, kein Selbsttötungsversuch, keine stationäre Behandlung, wegen der Erkrankung nie arbeitsunfähig, in den letzten zwölf Monaten keine Medikamente und letzte Beschwerden vor vier bis fünf Jahren. Eine Depression in der Krankengeschichte schließt eine Normalannahme also nicht aus.

Dieser Fall ist anonymisiert und wird mit Einverständnis der betroffenen Person veröffentlicht. Ein Einzelfall lässt sich nicht auf andere Konstellationen übertragen.

Ausgangslage

Eine 33-jährige Recruiterin wollte eine BU-Rente von 2.800 Euro im Monat absichern. In ihren Unterlagen stand eine Depression, dazu eine Fehlsichtigkeit und der übliche Hausarztkontakt. Ihre Erwartung war die, die fast alle mitbringen: Mit einer Depression in der Akte bekomme ich entweder gar nichts oder bestenfalls einen Vertrag ohne Psyche, also ohne den Schutz, auf den es am häufigsten ankommt.

Vorgehen

Entscheidend war nicht die Diagnose, sondern was zu ihr gehört. Die Risikoprüfung fragt genau das ab, und alle Antworten waren dokumentiert: keine weitere psychische Erkrankung, kein Selbsttötungsversuch, keine stationäre Behandlung, wegen der Erkrankung nie arbeitsunfähig, in den letzten zwölf Monaten keine Medikamente, letzte Beschwerden vor vier bis fünf Jahren. Eingereicht wurde das über ein dokumentiertes Prüfprotokoll; das Votum ist bei diesem Verfahren für 14 Tage verbindlich.

Ergebnis

Normalannahme. Die Depression selbst wurde mit Normalannahme bewertet, ebenso Fehlsichtigkeit und Hausarzt, und auch die Gesamtentscheidung für Berufsunfähigkeit lautete Normalannahme: keine Ausschlussklausel, kein Risikozuschlag, über die volle beantragte Rente von 2.800 Euro im Monat, beim angefragten Versicherer. Auch die finanzielle Angemessenheit war gegeben.

Lehre

Der verbreitetste Irrtum zur BU lautet: Depression in der Akte, also chancenlos. Dieser Fall zeigt das Gegenteil, und er zeigt auch, woran es liegt. Bewertet wird der Verlauf: wie lange die Beschwerden her sind, ob stationär behandelt wurde, ob Medikamente laufen, ob es Arbeitsunfähigkeit gab. Waren die Antworten darauf unauffällig und liegt die Episode einige Jahre zurück, ist eine Normalannahme nach meiner Erfahrung möglich, auch bei einer hohen Rente. Wer aus Angst vor der Ablehnung gar nicht erst anfragt, verschenkt genau dieses Ergebnis.

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