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Jurastudent, 23, kompletter Psyche-Ausschluss trotz alter Diagnose

Student der Rechtswissenschaft · 23 Jahre ·

Der Fall in Kürze

Ein Jurastudent, 23, mit Sozialphobie und depressiver Episode aus der Schulzeit erhielt trotz unauffälligen Verlaufs, also ohne Klinikaufenthalt, ohne Medikamente und mit letzten Beschwerden vor vier bis fünf Jahren, eine Ausschlussklausel für die gesamte Psyche: ausgeschlossen sind alle psychischen Erkrankungen und Verhaltensstörungen der ICD-10-Codes F10 bis F99. Ein ähnlich gelagerter Fall mit nur einer Diagnose führte bei einem anderen Versicherer zur Normalannahme.

Dieser Fall ist anonymisiert und wird mit Einverständnis der betroffenen Person veröffentlicht. Ein Einzelfall lässt sich nicht auf andere Konstellationen übertragen.

Ausgangslage

Ein 23-jähriger Jurastudent wollte eine BU-Rente von 1.500 Euro im Monat absichern, also den üblichen Einstieg für Studierende. In seinen Unterlagen standen zwei Diagnosen aus der Schulzeit: eine Sozialphobie und eine depressive Episode. Beide waren erledigt, die letzten Beschwerden lagen vier bis fünf Jahre zurück.

Vorgehen

Auch hier zählte der Verlauf, und der war unauffällig: keine weitere psychische Erkrankung, kein Krankenhausaufenthalt, kein Selbsttötungsversuch, keine gleichzeitige Einnahme mehrerer Medikamente, keine Arbeitsunfähigkeit über sechs Wochen. Alles wurde vollständig angegeben und über ein dokumentiertes Prüfprotokoll eingereicht.

Ergebnis

Ausschlussklausel für die gesamte Psyche. Der Versicherer nimmt psychische Erkrankungen und Verhaltensstörungen vollständig aus der Leistungspflicht heraus und verweist dafür auf das komplette Kapitel V der internationalen Krankheitsklassifikation, die Codes F10 bis F99. Das umfasst neben Depressionen unter anderem Belastungsstörungen, Neurosen, somatoforme Beschwerden, Essstörungen und Persönlichkeitsstörungen. Die finanzielle Angemessenheit der Rente war unproblematisch.

Lehre

Dieser Fall gehört neben den der Recruiterin gelesen: dort eine Depression, deren letzte Beschwerden ebenfalls vier bis fünf Jahre zurücklagen, ohne Klinik und ohne Medikamente, und das Ergebnis war Normalannahme. Hier, bei zwei Diagnosen und einem anderen Versicherer, fällt die gesamte Psyche aus dem Vertrag. Das ist die ehrliche Nachricht dieses Portals: Eine Psyche-Vorgeschichte ist kein sicheres Aus, aber auch keine sichere Sache. Sie entscheidet sich am Verlauf, an der Zahl der Diagnosen und daran, welches Haus prüft. Und ein Psyche-Ausschluss wiegt schwer, denn psychische Erkrankungen sind der häufigste Grund für Berufsunfähigkeit überhaupt. Genau deshalb fragt man vorher an, bei mehreren Versicherern.

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