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Deutsches BU-FachportalBerufsunfähigkeit verstehenRisikovoranfrage

Innendienstmitarbeiter, 32, Psyche-Ausschluss beim einen, Normalannahme beim anderen

Innendienstmitarbeiter einer Versicherung · 32 Jahre ·

Der Fall in Kürze

Ein Innendienstmitarbeiter, 32, mit Schleudertrauma der Halswirbelsäule, Corona-Infektion, Fingerprellung und einer dokumentierten beruflichen Erschöpfung erhielt bei zwei Versicherern gegensätzliche Voten: Der eine verhängte ohne Nachfrage eine Ausschlussklausel für psychische und psychosomatische Erkrankungen, der andere bewertete die körperlichen Diagnosen mit Normalannahme und forderte zur Erschöpfung lediglich einen ärztlichen Bericht an. Die Ausschlussklausel des ersten Versicherers kann nach zwei Jahren erneut geprüft werden.

Dieser Fall ist anonymisiert und wird mit Einverständnis der betroffenen Person veröffentlicht. Ein Einzelfall lässt sich nicht auf andere Konstellationen übertragen.

Ausgangslage

Ein 32-jähriger Innendienstmitarbeiter, reine Bürotätigkeit, wollte eine BU-Rente von rund 2.500 Euro im Monat absichern. In seinen Unterlagen standen vier Punkte: ein Schleudertrauma der Halswirbelsäule, eine Corona-Infektion, eine Fingerprellung und eine ärztlich dokumentierte berufliche Erschöpfung. Nichts davon klang für ihn dramatisch, und die körperlichen Sachen waren erledigt. Die Frage war, was der Eintrag zur Erschöpfung anrichtet.

Vorgehen

Die Angaben wurden vollständig aufbereitet und derselbe Sachverhalt bei zwei Versicherern eingereicht, jeweils über ein dokumentiertes Prüfprotokoll. Das ist der eigentliche Sinn der Risikovoranfrage: nicht raten, welcher Versicherer wie tickt, sondern es vor dem Antrag schriftlich wissen. Beide Voten sind bei diesem Verfahren für 14 Tage verbindlich.

Ergebnis

Zwei Häuser, ein Mensch, zwei völlig verschiedene Antworten. Versicherer A verhängte sofort eine Ausschlussklausel für psychische und psychosomatische Erkrankungen samt aller Folgen und Komplikationen, ohne eine einzige Nachfrage; wieder eingeschlossen sind lediglich Alzheimer, Parkinson und Demenz, sofern sie erst nach Vertragsschluss auftreten. Immerhin: Diese Klausel kann nach zwei Jahren auf Antrag erneut geprüft werden. Versicherer B bewertete Schleudertrauma, Corona-Infektion und Fingerprellung jeweils mit Normalannahme und forderte zur beruflichen Erschöpfung erst einmal einen ärztlichen Bericht an, statt pauschal auszuschließen.

Lehre

Ein Votum ist keine medizinische Wahrheit, sondern die Entscheidung eines einzelnen Hauses. Derselbe Sachverhalt, dieselben Unterlagen, und der eine streicht die gesamte Psyche aus dem Vertrag, während der andere überhaupt erst einmal hinsehen will. Wer nur bei einem Versicherer anfragt, erfährt nie, dass es die andere Antwort auch gegeben hätte. Und ein zweiter Punkt, den kaum jemand kennt: Manche Ausschlussklauseln sind nicht für immer, sie lassen sich nach einigen beschwerdefreien Jahren erneut prüfen lassen.

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