Arzt, 28, Kreuzbandriss im Knie
- Kreuzbandriss
- Ausschlussklausel
- Asthma
- hohe BU-Rente
Der Fall in Kürze
Ein Arzt, 28, mit ausgeheiltem Kreuzbandriss im linken Knie, Asthma und mehreren folgenlos ausgeheilten Diagnosen erhielt eine Annahme mit genau einer Ausschlussklausel für das linke Kniegelenk, ohne Risikozuschlag, über die volle beantragte BU-Rente von 3.500 Euro im Monat. Wegen der Rentenhöhe verlangte der Versicherer zusätzlich Einkommensnachweise der letzten drei Jahre und ein ärztliches Zeugnis.
Dieser Fall ist anonymisiert und wird mit Einverständnis der betroffenen Person veröffentlicht. Ein Einzelfall lässt sich nicht auf andere Konstellationen übertragen.
Ausgangslage
Ein 28-jähriger Arzt, seine Tätigkeit ist etwa zur Hälfte körperlich, wollte eine BU-Rente von 3.500 Euro im Monat absichern. Die Liste seiner Angaben war lang: ein Kreuzbandriss im linken Knie (inzwischen vollständig beschwerdefrei, Behandlung abgeschlossen), ein Asthma, eine früher einmal stationär behandelte akute Bronchitis, eine folgenlos ausgeheilte Magen-Darm-Infektion und eine Blasenentzündung, ein einmaliger Tinnitus, eine Fehlsichtigkeit von vier bis sechs Dioptrien, dazu Vorsorgeuntersuchungen ohne Befund. Die Sorge: Gerade bei körperlicher Arbeit wiegt ein vorgeschädigtes Knie schwer, und die hohe Rente verschärft die Prüfung zusätzlich.
Vorgehen
Zuerst wurden alle erforderlichen Unterlagen eingeholt, ärztliche Berichte zu Knie und Bronchitis, wegen der Rentenhöhe außerdem Einkommensnachweise der letzten drei Jahre und ein ärztliches Zeugnis: eine Reihe von Untersuchungen beim Hausarzt, unter anderem Blutbild, HIV-Test und Belastungs-EKG. Ein solches Zeugnis verlangen Versicherer nach meiner Erfahrung meistens bei hohen BU-Renten über 2.500 Euro im Monat. Dann wurden die Angaben fachmännisch aufbereitet: jede Diagnose mit klarem Status, ausgeheilt, beschwerdefrei, abgeschlossen. Die Risikoprüfung lief über ein dokumentiertes Prüfprotokoll; das Votum des Versicherers ist bei diesem Verfahren für 14 Tage verbindlich.
Ergebnis
Annahme mit genau einer Ausschlussklausel: dem linken Kniegelenk. Kein Zuschlag, keine weiteren Einschränkungen, alles außer dem vorgeschädigten Knie bleibt voll versichert, über die volle beantragte Rente von 3.500 Euro im Monat, beim angefragten Versicherer.
Lehre
Ein Ausschluss ist ein Präzisionsinstrument, kein Makel: Der Versicherer nimmt das eine belegte Risiko heraus und versichert den Rest vollständig, auch bei hälftig körperlicher Arbeit und hoher Rente. Entscheidend war die Aufbereitung: vollständige Unterlagen und sauber dokumentierte Ausheilung jeder einzelnen Diagnose. Nach meiner Erfahrung entscheidet genau das darüber, ob am Ende ein eng umrissener Ausschluss steht, oder pauschale Vorsicht des Versicherers.