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Ingenieur, 47, sechs Diagnosen — und keine gesetzliche Rente

Ingenieur · 47 Jahre ·

Dieser Fall ist anonymisiert und wird mit Einverständnis der betroffenen Person veröffentlicht. Ein Einzelfall lässt sich nicht auf andere Konstellationen übertragen.

Ausgangslage

Ein 47-jähriger Ingenieur ohne private BU-Versicherung beantragte 2022 bei der gesetzlichen Rentenversicherung eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Seine im Bescheid dokumentierten Einschränkungen: ein durch Ersatzprothese versorgter Aortenklappenfehler (künstliche Herzklappe), eine durch Bypass versorgte koronare Herzerkrankung, medikamentös eingestellter Bluthochdruck, eine depressive Verstimmung mit Angststörungen, Herzrhythmusstörungen und Rückenbeschwerden bei Bandscheibenschaden.

Vorgehen

Dieser Fall lief nicht über eine Risikovoranfrage — er zeigt die andere Seite. Die gesetzliche Rentenversicherung prüft nämlich nicht, ob jemand seinen Beruf noch ausüben kann. Sie prüft, ob er irgendeine Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes noch mindestens sechs Stunden täglich ausüben kann — völlig unabhängig von Ausbildung, Einkommen und bisherigem Leben.

Ergebnis

Ablehnung. Der Bescheid stellt fest: weder teilweise noch voll erwerbsgemindert — trotz der aufgezählten Diagnosen sei er mit der verbliebenen Leistungsfähigkeit in der Lage, mindestens sechs Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig zu sein. Keine Rente.

Lehre

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente versichert nicht deinen Beruf, sondern nur die letzte Reserve deiner Arbeitskraft: Wer nach Herzoperationen theoretisch noch sechs Stunden täglich irgendeine Tätigkeit ausüben könnte, bekommt — nichts. Diese Lücke schließt nur eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Und sie lässt sich nur schließen, solange die Gesundheit es zulässt: Mit den Diagnosen aus diesem Bescheid ist der Weg in die private Absicherung praktisch verschlossen. Der beste Zeitpunkt für eine BU ist deshalb immer: bevor sie gebraucht wird.